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BSG, 14.09.1989 - 4 RA 60/88 |
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- BSG, 05.11.1974 - 4 RJ 233/73
Rentenberechnung - Tabellenwerte - Entrichtung von Beiträgen - Barlohn
Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 RA 60/88
Sie meint, die dem Kläger gewährten Sachbezüge hätten nicht zu einem Arbeitsentgelt gehört (Hinweis auf BSG SozR 5750 Art. 2 § 55 Nr. 1), sondern seien bloß Mittel zur Erhaltung der Arbeitskraft gewesen.
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 R 2381/13 Die Entscheidung des BSG vom 14. September 1989, 4 RA 60/88, sei nicht einschlägig, da im dortigen Rechtsstreit schon keine Barbezüge gezahlt worden seien.
Es bestehe daher kein Nachteil, der über die Vorschrift des Art. 2 § 55 ArVNG ausgeglichen werden müsse (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. September 1989, 4 RA 60/88).
Der Senat kann hierbei offenlassen, ob eine entsprechende Anwendung von Art. 2 § 55 Abs. 2 ArVNG im Blick auf nach dem FRG anzurechnenden Zeiten möglich ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. September 1989, 4 RA 60/88, Juris).